a) |
Der Verein bezweckt die Förderung und Entwicklung der beruflichen Grundbildung von Zeichnern EFZ in der Fachrichtung Architektur. |
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b) |
Der Verein fördert die Lernortkooperation zwischen Lehrbetrieb, Berufsfachschule und überbetrieblichen Kursen. |
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c) |
Der Verein ist für die Organisation und Durchführung des Qualifikationsverfahrens nach den gesetzlichen und behördlichen Vorgaben verantwortlich. |
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d) |
Der Verein fördert die Aus- und Weiterbildung der Berufsbildner und Prüfungsexperten. |
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e) |
Der Verein stellt die Interessenvertretung der Berufsbildner gegenüber kantonalen und nationalen Behörden, Institutionen und Verbänden sicher. |
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f) |
Der Verein kann seine Zweckbestimmung auch in Zusammenarbeit und Koordination mit Institutionen gleichwertiger Ausrichtung regional und überregional wahrnehmen. |
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g) |
Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Durch Ausschöpfung der statutarischen Einnahmequellen soll aber eine ausreichende Vermögensbildung geschaffen werden, um die Erfüllung des Vereinszwecks zu gewährleisten. |